Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmergeschäfte

1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1 Die nachfolgenden AGB (Stand: 08.01.2021) kommen zum Tragen, sofern Living Moments®, Ira & Christoph Hilger GesbR (nachfolgend „Living Moments“ genannt) ein Unternehmer im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.

1.2 Living Moments erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten – sofern keine Änderung durch Living Moments bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3 Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Etwaige AGB des Auftraggebers oder des Mittlers werden nicht Vertragsinhalt.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Angebote von Living Moments sind freibleibend und unverbindlich.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen Living Moments zu. Der Vertragspartner erwirbt lediglich eine einfache Werknutzungsbewilligung, nicht jedoch eine exklusive und ausschließliche Werknutzungsbewilligung und auch kein Werknutzungsrecht. Diese Werknutzungsbewilligung ist nicht auf Dritte übertragbar und beschränkt sich auf den vereinbarten Verwendungszweck innerhalb der vereinbarten Grenzen (z.B. zeitliche/örtliche Beschränkungen). Im Zweifel ist der in der Rechnung angeführte Nutzungsumfang maßgebend.

2.2 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars als erteilt.

2.3 Der Vertragspartner ist bei jeder Veröffentlichung verpflichtet, den Copyrightvermerk im Sinn des Welturheberrechtsabkommens deutlich und gut lesbar unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen:
Für Pflanzen- und Gartenfotografie: „Foto: © www.florafoto.at“
Alle anderen Aufträge: „Foto: © www.livingmoments.at“
Dies gilt explizit auch bei jeglicher Nutzung im Internet (z.B. auf Websites, Social Media, Facebook, Instagram, Twitter, etc.).

2.4 Im Fall einer Veröffentlichung ist Living Moments ein kostenloses Belegexemplar zuzusenden. Bei Veröffentlichung im Internet ist die Mitteilung der entsprechenden Webadresse erwünscht.

2.5 Jede Veränderung eines Lichtbildes (z.B. mit Bildbearbeitungssoftware, Instagram-Filtern, etc.) bedarf der schriftlichen Zustimmung von Living Moments.

2.6 Bei einer Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte, des Rechtes auf Namensnennung sowie unerlaubter Weiterbearbeitung von Lichtbildern steht Living Moments Schadenersatz zu.

3. Eigentum am Bildmaterial, Archivierung

3.1 Das Eigentumsrecht an den Bilddateien steht Living Moments zu. Der Vertragspartner hat kein Anrecht auf Originale (RAW-Dateien), sondern lediglich auf die von Living Moments entwickelten bzw. bearbeiteten Bilder in digitaler Form als JPG-Dateien. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur für eine Auswahl und nicht für sämtliche, von Living Moments hergestellte Bilddateien. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.

3.2 Living Moments wird die Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

4. Kennzeichnung

4.1 Living Moments ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch im Bild selbst) mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte.

4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und Living Moments als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

5. Nebenpflichten

5.1 Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners, allfällige Genehmigungen für Fotoaufnahmen an den Veranstaltungs- bzw. Aufnahme-Orten einzuholen (siehe auch Haftungsausschluss 6.5).

5.2 Der Vertragspartner sichert Living Moments ausdrücklich zu, dass sämtliche Personen die im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung von einer Bildaufnahme betroffen sind, sein werden oder können entsprechend aufgeklärt wurden und dass der Vertragspartner über deren Einwilligung verfügt. Sollte diese Einwilligung von betroffenen Personen widerrufen werden, wird der Vertragspartner Living Moments darüber umgehend informieren.

5.3 Sollte Living Moments vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist, und stellt Living Moments von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

5.4 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist Living Moments berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.

6. Haftungsausschluss

6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet Living Moments – aus welchem Rechtstitel auch immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und das seiner Bediensteten beschränkt. Für beauftragte Dritte (Dienstleister, Labors, etc.) haftet Living Moments nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl derselben. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Living Moments haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen, Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

6.3 Ist es Living Moments nicht möglich (z.B. durch Krankheit) den vereinbarten Termin eines Fixgeschäfts (z.B. Veranstaltungsreportage) wahrzunehmen, so wird sich Living Moments nach Rücksprache mit dem Vertragspartner bemühen, eine Vertretung zu organisieren. Living Moments hält sich in diesem Fall schad- und klaglos, wenn sie nachweislich bei drei Berufsfotografen um Vertretung ansucht. Sollte der Termin letztendlich nicht zustande kommen, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten und Living Moments erstattet die bereits geleistete Anzahlung umgehend zurück.

6.4 In Fällen höherer Gewalt oder nicht von Living Moments verschuldeten Situationen (z.B. Unfall, plötzliche Erkrankung, behördliche Beschränkungen), in denen es Living Moments unmöglich oder unzumutbar ist, den vereinbarten Termin wahrzunehmen oder im Fall von Fixgeschäften eine Vertretung zu organisieren, kann Living Moments weder haftbar gemacht werden, noch können Schadenersatzansprüche gestellt werden. Handelt es sich hierbei um ein Fixgeschäft, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten und eine bereits geleistete Anzahlung wird umgehend zurückerstattet. Handelt es sich nicht um ein Fixgeschäft, wird Living Moments mit dem Vertragspartner baldmöglichst einen neuen Termin vereinbaren. Sollte dies länger dauern als vier Wochen, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

6.5 Wetterbedingungen gelten nicht als Einschränkung für die Auftragserfüllung, solange die Durchführung sinnvoll möglich ist. Die Einschätzung der Durchführbarkeit obliegt Living Moments (siehe auch Punkte 8.5 und 12).

6.6 Living Moments haftet nicht für fehlende oder beeinträchtigte Aufnahmen aufgrund von Restriktionen des Veranstaltungsorts (wie Zugangsbeschränkungen, Blitzlichtverbote, etc.) und Behinderungen durch Dritte.

7. Vorzeitige Auflösung

Living Moments ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung von Living Moments weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist weiter verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

8. Leistung und Gewährleistung

8.1 Living Moments wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Der Vertragspartner ist mit dem Portfolio von Living Moments vertraut und beauftragt die Fotoaufnahmen in Kenntnis der Stilrichtung von Living Moments. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist Living Moments hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Diesbezügliche Reklamationen bzw. Mängelrügen sind ausgeschlossen. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

8.2 Es kann nicht garantiert werden, dass bei einer Reportage alle anwesenden Personen fotografiert werden. Living Moments ist aber darum bemüht, wenn dies vom Vertragspartner gewünscht ist.

8.3 Living Moments behält sich die alleinige Auswahl der Bilder vor, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

8.4 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet Living Moments nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.5 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Living Moments liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..

8.6 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

8.7 Living Moments behält sich – abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertragspartner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht – vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels Living Moments schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

8.8 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.

8.9 Living Moments haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit gelieferter Druckwerke (Fotobücher, Fotodrucke, etc.) nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

8.11 Für feste Liefertermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt Punkt 6.1 entsprechend.

8.11 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

8.12 Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, da es sich um einen kundenspezifischen Auftrag handelt, der auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten ist. Auch bei Vertragsabschluss außerhalb der Räumlichkeiten von Living Moments verzichtet der Vertragspartner ausdrücklich auf sein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften bzw. Haustürgeschäften.

8.13 Allfällige Nutzungsbewilligungen von Living Moments umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien.

9. Entlohnung / Honorar

9.1 Haben der Vertragspartner und Living Moments keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen, steht Living Moments ein Honorar nach ihren jeweils gültigen Preislisten, oder ansonsten ein angemessenes Honorar nach Empfehlung der Fotografeninnung Oberösterreich zu.

9.2 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten, etc.), auch wenn deren Beschaffung durch Living Moments erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

9.3 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

9.4 Für eine spontane Verlängerung der vereinbarten Auftragsdauer auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners wird ein Honorar pro angefangener Stunde berechnet, sofern hierzu nicht eine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, oder infolge höherer Gewalt, oder Witterungseinflüssen, so kann Living Moments eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen.

9.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen, etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

9.6 Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Living Moments sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen von Living Moments stehen, gerichtlich festgestellt oder von Living Moments anerkannt wurden.

10. Zahlung

10.1 Zur Fixierung eines vorab vereinbarten Auftrages ist eine nicht-refundierbare Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme per Banküberweisung zu leisten. Der Auftrag gilt mit schriftlicher oder mündlicher Zusage durch den Kunden als erteilt. Der Vertrag kommt dann mit Einlangen der Anzahlung auf dem Konto von Living Moments für beide Vertragspartner rechtsgültig zustande.

10.2 Nach Bereitstellung der Auswahlbilder und Stellung der Schlussrechnung ist das Resthonorar binnen einer Woche zur Zahlung per Banküberweisung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung von Living Moments vom Zahlungseingang als erfolgt.

10.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Living Moments berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

10.4 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Living Moments – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verrechnen.

10.5 Soweit dem Vertragspartner Nutzungsrechte für gelieferte Bilder erteilt werden, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.

11. Lizenzhonorar

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht Living Moments im Fall der nachträglichen Erteilung einer über den Vertrag hinausgehenden, zusätzlichen Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in angemessener Höhe gesondert zu.

12. Stornobedingungen

12.1 Storniert der Vertragspartner den vereinbarten Termin, wird die geleistete Anzahlung als Stornogebühr einbehalten und weder refundiert noch übertragen.

12.2 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. nicht mehr stornierbare Räumlichkeiten, Unterkünfte, Models, Dienstleister, etc.) sind nicht im Honorar bzw. der Stornogebühr enthalten und gehen auch im Stornofall zulasten des Vertragspartners.

13. Verwendung von Bildmaterial zur Eigenwerbung von Living Moments

13.1 Living Moments ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihr hergestellte Lichtbilder zur Eigenwerbung uneingeschränkt zu nutzen. Bis auf schriftlichen Widerruf erteilt der Vertragspartner seine ausdrückliche Zustimmung, dass die hergestellten Lichtbilder von Living Moments als Teil Ihres Portfolios und zu Werbezwecken verwendet werden dürfen und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

13.2 Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von Living Moments verarbeitet und dauerhaft gespeichert werden.

13.3 Erklärt sich der Vertragspartner nicht mit der Nutzung der hergestellten Lichtbilder zur Eigenwerbung von Living Moments einverstanden, behält sich Living Moments das Recht vor, 15% der Gesamtsumme auf das Angebot aufzuschlagen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz von Living Moments. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden.

14.2 Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen Living Moments richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Living Moments verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.

14.3 Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht. Dies gilt auch bei Tätigkeiten im Ausland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

14.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Living Moments auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).

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